COVIL UKV

Zugelassen bis 30.12.2026

Zugelassene Anwendungen6

  • Wege und Plätze mit Holzgewächsen

    Herbizid167 l/ha

  • Wege und Plätze mit Holzgewächsen

    Herbizid16,7 CQ

  • Zierpflanzen

    Herbizid167 l/ha

  • Zierpflanzen

    Herbizid16,7 CQ

  • Ziergehölze

    Herbizid167 l/ha

  • Ziergehölze

    Herbizid16,7 CQ

Häufige Fragen

Welche Wirkstoffe enthält COVIL UKV?
COVIL UKV enthält Maleinsäurehydrazid (40,17 g/L), Pelargonsäure.
In welchen Kulturen ist COVIL UKV zugelassen?
COVIL UKV ist u. a. zugelassen in: Wege und Plätze mit Holzgewächsen, Zierpflanzen, Ziergehölze. Maßgeblich ist die Gebrauchsanleitung des Mittels.
Ist COVIL UKV noch zugelassen?
COVIL UKV ist nach dem BVL-Verzeichnis zugelassen bis 30.12.2026.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit; maßgeblich sind die Zulassung und die Gebrauchsanleitung des Mittels.