← Verzeichnis006193-66
COVIL UKV
Zugelassen bis 30.12.2026
Zugelassene Anwendungen6
Wege und Plätze mit Holzgewächsen
Herbizid167 l/ha
Wege und Plätze mit Holzgewächsen
Herbizid16,7 CQ
Zierpflanzen
Herbizid167 l/ha
Zierpflanzen
Herbizid16,7 CQ
Ziergehölze
Herbizid167 l/ha
Ziergehölze
Herbizid16,7 CQ
Häufige Fragen
- Welche Wirkstoffe enthält COVIL UKV?
- COVIL UKV enthält Maleinsäurehydrazid (40,17 g/L), Pelargonsäure.
- In welchen Kulturen ist COVIL UKV zugelassen?
- COVIL UKV ist u. a. zugelassen in: Wege und Plätze mit Holzgewächsen, Zierpflanzen, Ziergehölze. Maßgeblich ist die Gebrauchsanleitung des Mittels.
- Ist COVIL UKV noch zugelassen?
- COVIL UKV ist nach dem BVL-Verzeichnis zugelassen bis 30.12.2026.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit; maßgeblich sind die Zulassung und die Gebrauchsanleitung des Mittels.