Feldspritze bei der Pflanzenschutz-Anwendung auf einem Getreidefeld

Recht · Pflanzenschutz

PSM-Dokumentation ab 2027: elektronisch & maschinenlesbar

Die Pflanzenschutz-Dokumentation wird digital — verpflichtend. Was die EU-Vorgaben konkret bedeuten, welche Formate zählen und wie du jetzt sauber aufgestellt bist.

Stand: Juni 2026

Mit der EU-Durchführungsverordnung 2023/564 ändern sich die Aufzeichnungspflichten für Pflanzenschutzmittel (PSM) in zwei Stufen: erweiterte Inhalte seit 2026 und die Pflicht zur elektronischen, maschinenlesbaren Form ab 2027.

Was seit dem 1. Januar 2026 gilt

Jede Anwendung muss umfassender und zeitnah dokumentiert werden. Neu ist insbesondere die Aufzeichnung mit EPPO-Codes für die behandelte Kultur und den Zielorganismus, dazu die Zulassungsnummer des Mittels und die behandelte Fläche.

Was ab dem 1. Januar 2027 Pflicht wird

Ab diesem Stichtag sind sämtliche PSM-Anwendungen verpflichtend in elektronischer und maschinenlesbarer Form zu führen. Wird eine Anwendung zunächst nicht elektronisch erfasst, muss sie zeitnah in ein elektronisches Format überführt werden. Der Start dieser Pflicht wurde gegenüber dem ursprünglichen Termin per Übergangsregelung gestreckt — maßgeblich ist der 1. Januar 2027.

Welche Formate sind zulässig?

Maschinenlesbar heißt: strukturiert und automatisch auswertbar. Zulässig sind unter anderem eine digitale Ackerschlagkartei sowie strukturierte Datenformate wie JSON, XML oder CSV. Ausdrücklich nicht ausreichend ist das PDF — es gilt nicht als maschinenlesbar im Sinne der Verordnung.

Was du jetzt tun solltest

Wer heute noch handschriftlich oder per PDF dokumentiert, braucht bis Jahresende eine digitale Schlagkartei, die die Pflichtangaben (EPPO-Code, Zulassungsnummer, Fläche, Datum) erfasst und in einem maschinenlesbaren Format exportieren kann. Wer ohnehin von 365FarmNet umzieht, stellt das in einem Schritt mit um.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorgaben deines Bundeslandes.