Rechner · DüV Anlage 4kostenlos · ohne Konto

Düngebedarf berechnen

Der Stickstoff-Düngebedarf nach Düngeverordnung in einer halben Minute — jeder Term der Rechnung offen. Das Ergebnis ist die rechtliche Obergrenze deiner N-Düngung (§ 4 DüV).

Schlag-Angaben

dt/ha

Referenz 80 dt/ha · 1 kg N je dt Abweichung.

kg N/ha

Aus der Frühjahrs-Bodenprobe oder dem Nmin-Richtwert deines Landes.

kg Ges.-N/ha

Gülle, Mist, Gärrest — 10 % werden angerechnet.

N-Düngebedarf · Obergrenze

230kg N / ha

So setzt sich der Wert zusammen

N-Bedarfswert230
Ertragsdifferenz0
Nmin im Boden0
Vorfrucht-N0
Humus > 4 %0
Org. Düngung (10 %)0
Schlagbezogen weiterrechnen

Im Konto füllt Hektor Nmin, Vorfrucht und Humus aus deinen Schlägen vor.

Richtwert nach Bundes-Baseline (DüV Anlage 4). Länder-Vorgaben, rote Gebiete und Beratungsempfehlungen können abweichen — maßgeblich ist das Landesrecht am Schlag (Belegenheitsprinzip).

Häufige Fragen

Wie wird der N-Düngebedarf nach DüV berechnet?
Ausgangspunkt ist der N-Bedarfswert der Kultur beim Referenzertrag (DüV Anlage 4). Darauf wird die Ertragsdifferenz korrigiert; abgezogen werden der Nmin-Vorrat im Boden, die N-Nachlieferung der Vorfrucht, ein Humus-Abschlag bei über 4 % Humusgehalt und 10 % des im Vorjahr organisch gedüngten Gesamt-N.
Ist die Düngebedarfsermittlung Pflicht?
Ja. Vor der ersten Düngung mit wesentlichen Nährstoffmengen muss der Düngebedarf je Schlag bzw. Bewirtschaftungseinheit ermittelt und dokumentiert werden (§ 4 DüV). Der ermittelte Bedarf ist die rechtliche Obergrenze der Düngung.
Woher bekomme ich den Nmin-Wert?
Aus einer Frühjahrs-Bodenprobe (0–90 cm) oder aus den jährlich veröffentlichten Nmin-Richtwerten der Landwirtschaftskammer bzw. des Landesamts deines Bundeslands.
Gilt der Rechner für jedes Bundesland?
Der Rechner nutzt die Bundes-Baseline der DüV. Einzelne Länder setzen abweichende Bedarfswerte, Nmin-Richtwerte und Vorgaben in roten Gebieten — maßgeblich ist das Landesrecht am Schlag (Belegenheitsprinzip).