Acker mit kleinem Bachlauf und Graben aus der Vogelperspektive

Recht · Düngung

Rote Gebiete: Was bei der Düngung gilt

Stand: Juni 2026

Liegt ein Schlag im roten Gebiet, wird die Düngung enger. Was ein rotes Gebiet ist, welche Auflagen § 13a der Düngeverordnung genau vorgibt — und wie du erkennst, ob du betroffen bist.

„Rote Gebiete" sind Gegenden, in denen das Grundwasser zu viel Nitrat enthält. Die Bundesländer weisen sie aus, um das Wasser zu schützen — maßgeblich ist ein Grundwasserwert über 50 mg/l Nitrat[3] (oder über 37,5 mg/l mit steigendem Trend). Liegt dein Schlag in so einem Gebiet, gelten zusätzliche Regeln, vor allem beim Stickstoff. Die wichtigste — und die am häufigsten falsch verstandene — ist die 20-Prozent-Kürzung.

Stand 2026 — Rechtslage in Bewegung: Das Bundesverwaltungsgericht hat im Oktober 2025 entschieden, dass die bisherige Rechtsgrundlage der Gebietsausweisung (§ 13a DüV, AVV GeA) nicht ausreichend bestimmt ist. Mehrere Länder haben ihre roten Gebiete daraufhin aufgehoben oder Kontrollen und Sanktionen für 2026 ausgesetzt. Die bundesweite Düngeverordnung gilt unverändert weiter — ob die roten Zusatzauflagen für deinen Schlag aktuell greifen, hängt vom jeweiligen Landesrecht ab. Prüfe vor der Düngeplanung die tagesaktuelle Gebietskulisse deines Landes.

20 % weniger Stickstoff — richtig verstanden

Im Kern darfst du weniger düngen, aber anders, als oft erzählt wird. Du rechnest zuerst für jeden roten Schlag den normalen Düngebedarf aus, zählst die Werte aller roten Flächen zusammen und ziehst von dieser Summe 20 % ab.[1] Es ist also keine pauschale Kürzung auf jedem einzelnen Schlag und auch nicht über deinen ganzen Betrieb — nur über die roten Flächen, und innerhalb dieser Summe darfst du frei verteilen. Die Ausgangswerte liefert die Düngebedarfsermittlung.

Eine Ausnahme gibt es: Wer im Durchschnitt seiner roten Flächen höchstens 160 kg Gesamt-Stickstoff je Hektar ausbringt und davon höchstens 80 kg aus Mineraldünger[1], muss nicht kürzen. Das trifft meist vieharme Ackerbaubetriebe; viehstarke Veredler liegen in der Regel darüber.

Was sonst noch strenger wird

Mit der Kürzung allein ist es nicht getan. Die organische Stickstoff-Obergrenze von 170 kg je Hektar gilt in roten Gebieten schlagbezogen statt wie sonst im Betriebsschnitt. Dazu kommen Einschränkungen bei der Herbstdüngung (Wintergerste, Zwischenfrüchte ohne Futternutzung, Raps nur bei niedrigem Nmin) und eine Zwischenfrucht- oder Untersaatpflicht vor früh gedüngten Sommerungen. Die genauen Sperrfristverschärfungen regeln die Landesdüngeverordnungen.

Bin ich betroffen — und wie behalte ich es im Griff?

Ob dein Schlag betroffen ist, entscheidet allein seine Lage: Liegt er in der roten Kulisse deines Bundeslands, greifen die Regeln. Die Länder stellen dafür amtliche Kartendienste bereit, meist über die Portale der Landwirtschaftskammern und Landesämter. Ein Betrieb kann Schläge innerhalb und außerhalb roter Gebiete haben — entschieden wird je Schlag. Die häufigste Fehlerquelle ist am Ende nicht die Düngung selbst, sondern die Dokumentation der betrieblichen Gesamtsumme bis zum 31. März. Wer seine Schläge verortet hat, lässt automatisch abgleichen, welche rot sind, bildet die Summe und rechnet die 20 % sauber ein — statt jeden Schlag von Hand zu prüfen.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Fachberatung. Maßgeblich sind § 13a DüV und die jeweils geltende Gebietskulisse sowie Landesdüngeverordnung deines Bundeslandes.

Quellen

  1. 1§ 13a Düngeverordnung (rote Gebiete) — gesetze-im-internet.de
  2. 2AVV Gebietsausweisung (AVV GeA), Bundesanzeiger 16.08.2022 (PDF)
  3. 3Umweltbundesamt — Ausweisung nitratbelasteter Gebiete
  4. 4LWK Niedersachsen — Rote Gebiete: welche Vorgaben gelten