
Recht · Düngung
Sperrfristen bei der Düngung — wann düngen verboten ist
Die Düngeverordnung schreibt Zeiträume vor, in denen nicht gedüngt werden darf. Welche Sperrfrist für welche Fläche gilt — und was in roten Gebieten anders ist.
Stand: Juni 2026
Sperrfristen sollen verhindern, dass Nährstoffe ausgebracht werden, wenn die Pflanzen sie nicht aufnehmen können — und so ins Grundwasser gelangen. Welche Frist greift, hängt von Fläche, Düngemittel und der Lage des Schlags ab.
Ackerland — stickstoffhaltige Düngemittel
Für Mineraldünger, Gülle und Gärrest läuft die Sperrfrist nach der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 31. Januar. Ab dem 1. Februar darf wieder gedüngt werden.
Grünland & mehrjähriger Feldfutterbau
Hier gilt die Sperrfrist vom 1. November bis 31. Januar. In roten Gebieten beginnt sie früher — bereits am 1. Oktober.
Festmist & Kompost
Für Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Kompost gilt ein eigener Verbotszeitraum, der je nach Gebiet variiert: 1. Dezember–15. Januar (grün), 1. November–31. Januar (rot) bzw. 1. Dezember–15. Februar (gelb).
Phosphat
Für Düngemittel mit wesentlichem Phosphatgehalt gilt in allen Gebieten eine Sperrfrist vom 1. Dezember bis 15. Januar.
Worauf du achten solltest
Die genauen Termine und mögliche Verschiebungen legen die Länder fest; in roten Gebieten sind die Fristen oft strenger. Wer seine Schläge mit Gebietszuordnung erfasst hat, sieht die passende Sperrfrist je Fläche auf einen Blick.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Fachberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorgaben deines Bundeslandes.