
Recht · Düngung
Stoffstrombilanz abgeschafft: was jetzt gilt
Stand: Juni 2026
Die Stoffstrombilanz muss seit Juli 2025 nicht mehr erstellt werden. Was genau weggefallen ist, was von der Düngeverordnung bleibt und warum die Stoffstrombilanz nicht der Nährstoffvergleich ist.
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) verpflichtete Betriebe, eine betriebliche Nährstoff-Bilanz über das „Hoftor" zu führen. Sie stellte Zufuhr (Dünger, Futter, Tiere, Saatgut) und Abfuhr (Ernte, Tiere, Wirtschaftsdünger) von Stickstoff und Phosphor gegenüber. Sie galt seit 2018 und wurde schrittweise auf mehr Betriebe ausgeweitet. In der Praxis galt sie als aufwändig und doppelt zur Düngeverordnung.
Was genau weggefallen ist
Die Verordnung zur Aufhebung der StoffBilV wurde im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2025 I Nr. 155) und trat am 7. Juli 2025[2] in Kraft. Seither musst du keine Stoffstrombilanz mehr erstellen oder aufbewahren. Häufig verwechselt wird sie mit dem betrieblichen Nährstoffvergleich. Der ist schon mit der DüV-Novelle 2020[3] weggefallen und durch schlagbezogene Aufzeichnungen ersetzt worden. Es sind zwei verschiedene Instrumente aus zwei verschiedenen Jahren.
Was bleibt
Die Düngeverordnung bleibt vollständig in Kraft. Pflicht sind unverändert die Düngebedarfsermittlung je Schlag (§ 3/4 DüV) und die Aufzeichnung jeder Düngung innerhalb von 14 Tagen samt Jahressumme (§ 10 DüV). Weggefallen ist allein die separate Hoftor-Bilanz. An der Düngung selbst ändert sich nichts.
Verbände sehen darin Bürokratieabbau ohne fachlichen Verlust, weil die Bilanz die DüV doppelte. Kritiker geben zu bedenken, dass damit ein betriebsweiter Überblick wegfällt, der auch Zukäufe wie Futter erfasste. Die DüV bilanziert nur die Düngung, nicht den ganzen Hof. Die DüV-Pflichten bleiben in vollem Umfang bestehen.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorgaben deines Bundeslandes.
Quellen