
Recht · Düngung
Stoffstrombilanz abgeschafft — was jetzt gilt
Stand: Juni 2026
Eine Bürokratiepflicht weniger: Die Stoffstrombilanz ist Geschichte. Was genau weggefallen ist, ab wann, was von der Düngeverordnung bleibt — und warum man sie nicht mit dem Nährstoffvergleich verwechseln darf.
Die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) verpflichtete Betriebe, eine betriebliche Nährstoff-Bilanz über das „Hoftor" zu führen — Zufuhr (Dünger, Futter, Tiere, Saatgut) und Abfuhr (Ernte, Tiere, Wirtschaftsdünger) von Stickstoff und Phosphor gegenüberzustellen. Sie galt seit 2018, wurde schrittweise auf mehr Betriebe ausgeweitet — und in der Praxis als aufwändig und doppelt zur Düngeverordnung empfunden.
Was genau weggefallen ist
Die Verordnung zur Aufhebung der StoffBilV wurde im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2025 I Nr. 155) und trat am 7. Juli 2025[2] in Kraft. Seither musst du keine Stoffstrombilanz mehr erstellen oder aufbewahren. Häufig verwechselt wird sie mit dem betrieblichen Nährstoffvergleich — der ist aber nicht jetzt, sondern schon mit der DüV-Novelle 2020[3] weggefallen und durch schlagbezogene Aufzeichnungen ersetzt worden. Zwei verschiedene Instrumente, zwei verschiedene Jahre.
Was bleibt — und wie man es bewertet
Die Düngeverordnung bleibt vollständig in Kraft. Pflicht sind unverändert die Düngebedarfsermittlung je Schlag (§ 3/4 DüV) und die Aufzeichnung jeder Düngung innerhalb von 14 Tagen samt Jahressumme (§ 10 DüV). Weg ist allein die separate Hoftor-Bilanz — an der Düngung selbst ändert sich nichts.
Verbände und Praxis sehen darin echten Bürokratieabbau ohne fachlichen Verlust, weil die Bilanz die DüV ohnehin doppelte. Kritiker geben zu bedenken, dass damit ein betriebsweiter Überblick wegfällt, der auch Zukäufe wie Futter erfasste — die DüV bilanziert nur die Düngung, nicht den ganzen Hof. Für dich heißt das vor allem eines: „Jetzt fällt alles weg" stimmt nicht, die DüV-Pflichten bleiben streng.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorgaben deines Bundeslandes.
Quellen