Ackerfläche mit Grünstreifen und Hecke am Feldrand von oben

Recht · Förderung

Konditionalität (ehemals Cross Compliance)

Stand: Juni 2026

Wer EU-Zahlungen will, muss Auflagen einhalten. Was die Konditionalität verlangt, wie GAB und GLÖZ zusammenhängen, was seit 2024/2025 gelockert wurde — und was 2026 noch unter Vorbehalt steht.

Seit der GAP-Reform 2023 heißt das frühere Cross Compliance „Konditionalität". Sie ist die Bedingung für die EU-Direktzahlungen: Wer die Auflagen nicht einhält, bekommt weniger Geld. Auch das alte „Greening" steckt jetzt darin — und in den letzten Jahren hat sich einiges gelockert, was in älteren Merkblättern noch ganz anders steht.

Die zwei Bausteine: GAB und GLÖZ

Konditionalität besteht aus zwei Teilen. Die 11 Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB)[1] sind bestehende EU-Vorgaben — zu Wasser- und Nitratschutz, Vogel- und FFH-Schutz, Lebens- und Futtermittel- sicherheit, Tierschutz und Pflanzenschutz. Dazu kommen 9 GLÖZ-Standards für den „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand" der Flächen; die nationale Umsetzung regelt das GAP-Konditionalitäten-Gesetz.

Die GLÖZ-Standards decken die Bewirtschaftung ab: Erhalt von Dauergrünland (GLÖZ 1), Schutz von Mooren (2), kein Abbrennen von Stoppeln (3), Pufferstreifen an Gewässern (4), Erosionsschutz (5), Mindestbodenbedeckung (6), Fruchtwechsel (7), Erhalt von Landschaftselementen (8) und das Umwandlungsverbot für sensibles Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten (9).

Was sich seit 2025 gelockert hat

Die größte Änderung betrifft GLÖZ 8: Die früher geforderten 4 % Stilllegung sind seit dem Antragsjahr 2025 gestrichen.[3] Übrig bleibt nur der Erhalt bestehender Landschaftselemente (Hecken, Feldgehölze) mit Schnittverbot vom 1. März bis 30. September. Freiwillige Brache wird stattdessen über die Öko-Regelung 1a prämiert — bis zu 8 % des Ackerlands, gestaffelt vergütet.

Auch der Fruchtwechsel (GLÖZ 7) wurde 2025 einfacher: Je Ackerschlag reichen zwei verschiedene Hauptkulturen in drei Jahren; zusätzlich muss jährlich auf mindestens 33 % der Ackerfläche die Hauptkultur wechseln, sonst hilft eine Winterzwischenfrucht. Ausgenommen sind Ökobetriebe, Betriebe unter 10 ha Ackerland und solche mit über 75 % Grünland.

Und es geht weiter: Seit dem 1. Januar 2025 gilt EU-weit die soziale Konditionalität (Arbeits- und Arbeitsschutzstandards), und für 2026 sind weitere Lockerungen geplant — die GLÖZ-7-Kontrollausnahme soll auf 30 ha steigen, Mais beim Fruchtwechsel nicht mehr als eigene Kultur zählen. Wichtig dabei: Diese EU-Änderungen gelten in Deutschland erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt — bis dahin gelten die Vorjahresregeln.[5]

Pflicht, freiwillig — und was dich schützt

Eine Verwechslung kostet bares Geld: GLÖZ ist Pflicht und wird nicht extra vergütet, die Öko-Regelungen sind freiwillig und werden zusätzlich bezahlt (etwa ÖR 1a als Nachfolger der GLÖZ-8-Brache). Dass die Regeln oft erst kurz vor der Aussaat feststehen, macht die Planung jedes Jahr neu unsicher — die entscheidende Frage ist deshalb immer: Welche Fassung gilt in meinem Antragsjahr?

Die meisten Beanstandungen entstehen am Ende nicht im Feld, sondern in der Dokumentation. Eine saubere, schlagbezogene Aufzeichnung von Düngung und Pflanzenschutz ist der beste Nachweis, dass du die Auflagen einhältst.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine Fachberatung. Die GAP-Regeln ändern sich häufig; maßgeblich ist die im jeweiligen Antragsjahr in Deutschland geltende Fassung.

Quellen

  1. 1Infodienst Landwirtschaft BW — Konditionalität
  2. 2Verordnung (EU) 2024/1468 (GAP-Vereinfachungspaket) — EUR-Lex
  3. 3agrarheute — GLÖZ 8 fällt weg: Förderung für Brache (ÖR 1a)
  4. 4top agrar — Fruchtfolgeregeln (GLÖZ 7): ab 2025 einfacher
  5. 5praxis-agrar (BLE) — GAP 2026: was ist neu?