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Carneol
Zugelassen bis 14.04.2027
Zugelassene Anwendungen4
Kartoffel
Fungizid0,4 l/haBBCH 31–91Wartezeit 7 Tg. (Kartoffel)
Zierpflanzen
Fungizid0,4 l/haBBCH 10
Wurzel- und Knollengemüse
Fungizid0,2 l/haBBCH 15–45Wartezeit 14 Tg. (NNNVW)
Zwiebelgemüse
Fungizid0,5 l/haBBCH 10Wartezeit 28 Tg. (NNNSZ)
Häufige Fragen
- Welche Wirkstoffe enthält Carneol?
- Carneol enthält Fluazinam.
- In welchen Kulturen ist Carneol zugelassen?
- Carneol ist u. a. zugelassen in: Kartoffel, Zierpflanzen, Wurzel- und Knollengemüse, Zwiebelgemüse. Maßgeblich ist die Gebrauchsanleitung des Mittels.
- Wie lange ist die Wartezeit von Carneol?
- Die Wartezeit von Carneol liegt je nach Kultur zwischen 7 und 28 Tagen.
- Ist Carneol noch zugelassen?
- Carneol ist nach dem BVL-Verzeichnis zugelassen bis 14.04.2027.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit; maßgeblich sind die Zulassung und die Gebrauchsanleitung des Mittels.