FLEXA

Zugelassen bis 14.12.2026

Zugelassene Anwendungen6

  • Hafer

    Wachstumsregler0,4 l/haBBCH 30–37

  • Sommergerste

    Wachstumsregler0,4 l/haBBCH 30–37

  • Wintergerste

    Wachstumsregler0,6 l/haBBCH 30–39

  • Roggen

    Wachstumsregler0,4 l/haBBCH 30–39

  • Winterweichweizen

    Wachstumsregler0,4 l/haBBCH 29–39

  • Wintertriticale

    Wachstumsregler0,6 l/haBBCH 29–39

Häufige Fragen

Welche Wirkstoffe enthält FLEXA?
FLEXA enthält Trinexapac (250 g/L).
In welchen Kulturen ist FLEXA zugelassen?
FLEXA ist u. a. zugelassen in: Hafer, Sommergerste, Wintergerste, Roggen, Winterweichweizen, Wintertriticale. Maßgeblich ist die Gebrauchsanleitung des Mittels.
Ist FLEXA noch zugelassen?
FLEXA ist nach dem BVL-Verzeichnis zugelassen bis 14.12.2026.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit; maßgeblich sind die Zulassung und die Gebrauchsanleitung des Mittels.