TRIDUS

Zugelassen bis 14.12.2026

Zugelassene Anwendungen10

  • Winterweichweizen

    Wachstumsregler0,4 l/haBBCH 30–39

  • Wintergerste

    Wachstumsregler0,4 l/haBBCH 30–32

  • Wintergerste

    Wachstumsregler0,6 l/haBBCH 37–39

  • Sommerweichweizen

    Wachstumsregler0,4 l/haBBCH 30–32

  • Sommergerste

    Wachstumsregler0,5 l/haBBCH 30–32

  • Hafer

    Wachstumsregler0,4 l/haBBCH 30–31

  • Roggen

    Wachstumsregler0,4 l/haBBCH 30–32

  • Triticale

    Wachstumsregler0,4 l/haBBCH 30–32

  • Hartweizen

    Wachstumsregler0,4 l/haBBCH 30–32

  • Gräser

    Wachstumsregler0,8 l/haBBCH 31–31

Häufige Fragen

Welche Wirkstoffe enthält TRIDUS?
TRIDUS enthält Trinexapac (250 g/L).
In welchen Kulturen ist TRIDUS zugelassen?
TRIDUS ist u. a. zugelassen in: Winterweichweizen, Wintergerste, Sommerweichweizen, Sommergerste, Hafer, Roggen, Triticale, Hartweizen, Gräser. Maßgeblich ist die Gebrauchsanleitung des Mittels.
Ist TRIDUS noch zugelassen?
TRIDUS ist nach dem BVL-Verzeichnis zugelassen bis 14.12.2026.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit; maßgeblich sind die Zulassung und die Gebrauchsanleitung des Mittels.