FRESCO

Zugelassen bis 30.05.2028

Zugelassene Anwendungen8

  • Möhre

    Herbizid1,25 l/haBBCH 00–08

  • Möhre

    Herbizid2 l/haBBCH 00–08

  • Tabak

    Herbizid3,75 l/ha

  • Spargel

    Herbizid3,75 l/ha

  • Pastinak

    Herbizid1,25 l/haBBCH 00–08

  • Pastinak

    Herbizid2 l/haBBCH 00–08

  • Buschbohne, Stangenbohne

    Herbizid2 l/haBBCH 00–08

  • Buschbohne, Stangenbohne

    Herbizid2,5 l/haBBCH 00–08

Häufige Fragen

Welche Wirkstoffe enthält FRESCO?
FRESCO enthält Metobromuron.
In welchen Kulturen ist FRESCO zugelassen?
FRESCO ist u. a. zugelassen in: Möhre, Tabak, Spargel, Pastinak, Buschbohne, Stangenbohne. Maßgeblich ist die Gebrauchsanleitung des Mittels.
Ist FRESCO noch zugelassen?
FRESCO ist nach dem BVL-Verzeichnis zugelassen bis 30.05.2028.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit; maßgeblich sind die Zulassung und die Gebrauchsanleitung des Mittels.