Chanon
Zugelassen bis 30.07.2027
Zugelassene Anwendungen8
Kartoffel
Herbizid2 l/haBBCH 00–08
Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale
Herbizid1,35 l/haBBCH 00–07
Futtererbse
Herbizid2 l/haBBCH 00–08
Ackerbohne
Herbizid2 l/haBBCH 00–08
Sojabohne
Herbizid1,5 l/haBBCH 00–08
Pastinak, Wurzelpetersilie
Herbizid1 l/haBBCH 00–13Wartezeit 90 Tg. (PAVSA)Wartezeit 90 Tg. (PARCT)
Wurzelpetersilie
Herbizid1,5 l/haBBCH 00–07Wartezeit 90 Tg. (PARCT)
Speiselinse
Herbizid2 l/haBBCH 00–08
Häufige Fragen
- Welche Wirkstoffe enthält Chanon?
- Chanon enthält Aclonifen.
- In welchen Kulturen ist Chanon zugelassen?
- Chanon ist u. a. zugelassen in: Kartoffel, Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Futtererbse, Ackerbohne, Sojabohne, Pastinak, Wurzelpetersilie, Speiselinse. Maßgeblich ist die Gebrauchsanleitung des Mittels.
- Wie lange ist die Wartezeit von Chanon?
- Die Wartezeit von Chanon beträgt 90 Tage (je nach Kultur und Anwendung).
- Ist Chanon noch zugelassen?
- Chanon ist nach dem BVL-Verzeichnis zugelassen bis 30.07.2027.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit; maßgeblich sind die Zulassung und die Gebrauchsanleitung des Mittels.