NEOLA

Zugelassen bis 30.05.2028

Zugelassene Anwendungen7

  • Raps

    Fungizid1 l/haBBCH 60–69Wartezeit 21 Tg. (Raps)

  • Raps

    Fungizid1 l/haBBCH 20–55Wartezeit 21 Tg. (Raps)

  • Weizen

    Fungizid1 l/haBBCH 30–69

  • Triticale

    Fungizid1 l/haBBCH 30–61

  • Triticale

    Fungizid1 l/haBBCH 30–69

  • Roggen

    Fungizid1 l/haBBCH 30–69

  • Gerste

    Fungizid1 l/haBBCH 30–59

Häufige Fragen

Welche Wirkstoffe enthält NEOLA?
NEOLA enthält Azoxystrobin.
In welchen Kulturen ist NEOLA zugelassen?
NEOLA ist u. a. zugelassen in: Raps, Weizen, Triticale, Roggen, Gerste. Maßgeblich ist die Gebrauchsanleitung des Mittels.
Wie lange ist die Wartezeit von NEOLA?
Die Wartezeit von NEOLA beträgt 21 Tage (je nach Kultur und Anwendung).
Ist NEOLA noch zugelassen?
NEOLA ist nach dem BVL-Verzeichnis zugelassen bis 30.05.2028.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit; maßgeblich sind die Zulassung und die Gebrauchsanleitung des Mittels.