← Verzeichnis00A655-60
NEOLA
Zugelassen bis 30.05.2028
Zugelassene Anwendungen7
Raps
Fungizid1 l/haBBCH 60–69Wartezeit 21 Tg. (Raps)
Raps
Fungizid1 l/haBBCH 20–55Wartezeit 21 Tg. (Raps)
Weizen
Fungizid1 l/haBBCH 30–69
Triticale
Fungizid1 l/haBBCH 30–61
Triticale
Fungizid1 l/haBBCH 30–69
Roggen
Fungizid1 l/haBBCH 30–69
Gerste
Fungizid1 l/haBBCH 30–59
Häufige Fragen
- Welche Wirkstoffe enthält NEOLA?
- NEOLA enthält Azoxystrobin.
- In welchen Kulturen ist NEOLA zugelassen?
- NEOLA ist u. a. zugelassen in: Raps, Weizen, Triticale, Roggen, Gerste. Maßgeblich ist die Gebrauchsanleitung des Mittels.
- Wie lange ist die Wartezeit von NEOLA?
- Die Wartezeit von NEOLA beträgt 21 Tage (je nach Kultur und Anwendung).
- Ist NEOLA noch zugelassen?
- NEOLA ist nach dem BVL-Verzeichnis zugelassen bis 30.05.2028.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit; maßgeblich sind die Zulassung und die Gebrauchsanleitung des Mittels.