SemiosNET-Codling Moth

Zugelassen bis 30.08.2026

Zugelassene Anwendungen2

  • Kernobst, Steinobst

    Ergänzungsmittel2,5 AD

  • Schalenobst

    Ergänzungsmittel2,5 AD

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit; maßgeblich sind die Zulassung und die Gebrauchsanleitung des Mittels.