ADM.09050.H.1.A

Zugelassen bis 14.12.2026

Zugelassene Anwendungen4

  • Winterweichweizen

    Wachstumsregler0,5 l/haBBCH 31–39

  • Wintergerste

    Wachstumsregler0,8 l/haBBCH 31–39

  • Triticale

    Wachstumsregler0,6 l/haBBCH 31–39

  • Winterroggen

    Wachstumsregler0,6 l/haBBCH 31–39

Häufige Fragen

Welche Wirkstoffe enthält ADM.09050.H.1.A?
ADM.09050.H.1.A enthält Trinexapac (175 g/L).
In welchen Kulturen ist ADM.09050.H.1.A zugelassen?
ADM.09050.H.1.A ist u. a. zugelassen in: Winterweichweizen, Wintergerste, Triticale, Winterroggen. Maßgeblich ist die Gebrauchsanleitung des Mittels.
Ist ADM.09050.H.1.A noch zugelassen?
ADM.09050.H.1.A ist nach dem BVL-Verzeichnis zugelassen bis 14.12.2026.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit; maßgeblich sind die Zulassung und die Gebrauchsanleitung des Mittels.