← Verzeichnis00A983-00
Stemper
Zugelassen bis 14.12.2026
Zugelassene Anwendungen8
Winterweichweizen
Wachstumsregler0,4 l/haBBCH 21–39
Wintergerste
Wachstumsregler0,8 l/haBBCH 21–39
Winterroggen, Wintertriticale
Wachstumsregler0,6 l/haBBCH 21–39
Winterweichweizen
Wachstumsregler0,25 l/haBBCH 31–39
Dinkel, Sommerweichweizen
Wachstumsregler0,5 l/haBBCH 31–32
Sommergerste
Wachstumsregler0,6 l/haBBCH 29–32
Hafer
Wachstumsregler0,4 l/haBBCH 30–31
Weidelgras-Arten
Wachstumsregler0,8 l/haBBCH 30–37
Häufige Fragen
- Welche Wirkstoffe enthält Stemper?
- Stemper enthält Trinexapac (175 g/L).
- In welchen Kulturen ist Stemper zugelassen?
- Stemper ist u. a. zugelassen in: Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Dinkel, Sommerweichweizen, Sommergerste, Hafer, Weidelgras-Arten. Maßgeblich ist die Gebrauchsanleitung des Mittels.
- Ist Stemper noch zugelassen?
- Stemper ist nach dem BVL-Verzeichnis zugelassen bis 14.12.2026.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit; maßgeblich sind die Zulassung und die Gebrauchsanleitung des Mittels.