Stemper

Zugelassen bis 14.12.2026

Zugelassene Anwendungen8

  • Winterweichweizen

    Wachstumsregler0,4 l/haBBCH 21–39

  • Wintergerste

    Wachstumsregler0,8 l/haBBCH 21–39

  • Winterroggen, Wintertriticale

    Wachstumsregler0,6 l/haBBCH 21–39

  • Winterweichweizen

    Wachstumsregler0,25 l/haBBCH 31–39

  • Dinkel, Sommerweichweizen

    Wachstumsregler0,5 l/haBBCH 31–32

  • Sommergerste

    Wachstumsregler0,6 l/haBBCH 29–32

  • Hafer

    Wachstumsregler0,4 l/haBBCH 30–31

  • Weidelgras-Arten

    Wachstumsregler0,8 l/haBBCH 30–37

Häufige Fragen

Welche Wirkstoffe enthält Stemper?
Stemper enthält Trinexapac (175 g/L).
In welchen Kulturen ist Stemper zugelassen?
Stemper ist u. a. zugelassen in: Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Dinkel, Sommerweichweizen, Sommergerste, Hafer, Weidelgras-Arten. Maßgeblich ist die Gebrauchsanleitung des Mittels.
Ist Stemper noch zugelassen?
Stemper ist nach dem BVL-Verzeichnis zugelassen bis 14.12.2026.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit; maßgeblich sind die Zulassung und die Gebrauchsanleitung des Mittels.