STEFES Trinexapac 250

Zugelassen bis 14.12.2026

Zugelassene Anwendungen6

  • Winterweichweizen

    Wachstumsregler0,4 l/haBBCH 30–41

  • Sommerweichweizen

    Wachstumsregler0,4 l/haBBCH 30–33

  • Wintergerste

    Wachstumsregler0,6 l/haBBCH 30–41

  • Sommergerste

    Wachstumsregler0,5 l/haBBCH 30–33

  • Sommerhafer, Winterhafer

    Wachstumsregler0,4 l/haBBCH 30–32

  • Roggen, Triticale, Hartweizen

    Wachstumsregler0,4 l/haBBCH 30–33

Häufige Fragen

Welche Wirkstoffe enthält STEFES Trinexapac 250?
STEFES Trinexapac 250 enthält Trinexapac (250 g/L).
In welchen Kulturen ist STEFES Trinexapac 250 zugelassen?
STEFES Trinexapac 250 ist u. a. zugelassen in: Winterweichweizen, Sommerweichweizen, Wintergerste, Sommergerste, Sommerhafer, Winterhafer, Roggen, Triticale, Hartweizen. Maßgeblich ist die Gebrauchsanleitung des Mittels.
Ist STEFES Trinexapac 250 noch zugelassen?
STEFES Trinexapac 250 ist nach dem BVL-Verzeichnis zugelassen bis 14.12.2026.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit; maßgeblich sind die Zulassung und die Gebrauchsanleitung des Mittels.