Starinta

Zugelassen bis 30.10.2028

Zugelassene Anwendungen6

  • Winterweichweizen, Winterhartweizen

    Fungizid1 l/haBBCH 30–61

  • Wintergerste

    Fungizid1 l/haBBCH 30–61

  • Sommergerste

    Fungizid1 l/haBBCH 30–61

  • Winterroggen

    Fungizid1 l/haBBCH 30–61

  • Wintertriticale

    Fungizid1 l/haBBCH 30–61

  • Dinkel

    Fungizid1 l/haBBCH 30–61

Häufige Fragen

Welche Wirkstoffe enthält Starinta?
Starinta enthält Bixafen.
In welchen Kulturen ist Starinta zugelassen?
Starinta ist u. a. zugelassen in: Winterweichweizen, Winterhartweizen, Wintergerste, Sommergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Dinkel. Maßgeblich ist die Gebrauchsanleitung des Mittels.
Ist Starinta noch zugelassen?
Starinta ist nach dem BVL-Verzeichnis zugelassen bis 30.10.2028.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit; maßgeblich sind die Zulassung und die Gebrauchsanleitung des Mittels.