CELEST

Abgelaufen 14.06.2026

Zugelassene Anwendungen11

  • Roggen

    Fungizid150 CD

  • Triticale

    Fungizid200 CD

  • Weizen

    Fungizid200 CD

  • Traubensilberkerze

    Fungizid10 CK

  • Erbse

    Fungizid200 CDBBCH 00–00

  • Speiselinse

    Fungizid200 CDBBCH 00–00

  • Stangenbohne, Buschbohne

    Fungizid200 CDBBCH 00–00

  • Kichererbse

    Fungizid200 CDBBCH 00–00

  • Dicke Bohne

    Fungizid200 CDBBCH 00–00

  • Gelbe Lupine, Weiße Lupine

    Fungizid200 CDBBCH 00–00

  • Feuer- bzw. Käferbohne

    Fungizid200 CDBBCH 00–00

Häufige Fragen

Welche Wirkstoffe enthält CELEST?
CELEST enthält Fludioxonil.
In welchen Kulturen ist CELEST zugelassen?
CELEST ist u. a. zugelassen in: Roggen, Triticale, Weizen, Traubensilberkerze, Erbse, Speiselinse, Stangenbohne, Buschbohne, Kichererbse, Dicke Bohne, Gelbe Lupine, Weiße Lupine und weiteren. Maßgeblich ist die Gebrauchsanleitung des Mittels.
Ist CELEST noch zugelassen?
Die Zulassung von CELEST ist am 14.06.2026 abgelaufen; Abverkaufs- und Aufbrauchfristen können abweichen.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit; maßgeblich sind die Zulassung und die Gebrauchsanleitung des Mittels.