MIRROR

Zugelassen bis 14.02.2028

Zugelassene Anwendungen5

  • Weinrebe

    Fungizid0,6 l/haWartezeit 35 Tg. (Weinstock)

  • Weinrebe

    Fungizid1 l/haWartezeit 35 Tg. (Weinstock)

  • Weizen

    Fungizid1,5 l/haBBCH 30–59Wartezeit 42 Tg. (TRZSS)

  • Gerste

    Fungizid1,5 l/haBBCH 30–59Wartezeit 42 Tg. (HORVX)

  • Spargel

    Fungizid1,5 l/haBBCH 60–81

Häufige Fragen

Welche Wirkstoffe enthält MIRROR?
MIRROR enthält Folpet.
In welchen Kulturen ist MIRROR zugelassen?
MIRROR ist u. a. zugelassen in: Weinrebe, Weizen, Gerste, Spargel. Maßgeblich ist die Gebrauchsanleitung des Mittels.
Wie lange ist die Wartezeit von MIRROR?
Die Wartezeit von MIRROR liegt je nach Kultur zwischen 35 und 42 Tagen.
Ist MIRROR noch zugelassen?
MIRROR ist nach dem BVL-Verzeichnis zugelassen bis 14.02.2028.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit; maßgeblich sind die Zulassung und die Gebrauchsanleitung des Mittels.