RUDIS

Zugelassen bis 14.08.2026

Zugelassene Anwendungen9

  • Weizen

    Fungizid0,8 l/ha

  • Weizen

    Fungizid0,8 l/haBBCH 25–61

  • Weizen

    Fungizid0,8 l/haBBCH 61–69

  • Gerste

    Fungizid0,8 l/ha

  • Gerste

    Fungizid0,8 l/haBBCH 25–61

  • Roggen

    Fungizid0,8 l/ha

  • Roggen

    Fungizid0,8 l/haBBCH 25–61

  • Triticale

    Fungizid0,8 l/haBBCH 25–61

  • Raps

    Fungizid0,7 l/ha

Häufige Fragen

Welche Wirkstoffe enthält RUDIS?
RUDIS enthält Prothioconazol.
In welchen Kulturen ist RUDIS zugelassen?
RUDIS ist u. a. zugelassen in: Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Raps. Maßgeblich ist die Gebrauchsanleitung des Mittels.
Ist RUDIS noch zugelassen?
RUDIS ist nach dem BVL-Verzeichnis zugelassen bis 14.08.2026.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit; maßgeblich sind die Zulassung und die Gebrauchsanleitung des Mittels.