← Verzeichnis025662-60
SYMPARA
Zugelassen bis 14.08.2026
Zugelassene Anwendungen11
Weizen
Fungizid1 l/haBBCH 25–61
Weizen
Fungizid1 l/haBBCH 25–69
Weizen
Fungizid1 l/haBBCH 61–69
Gerste
Fungizid1 l/haBBCH 25–61
Gerste
Wachstumsregler1 l/haBBCH 37–61
Roggen
Fungizid1 l/haBBCH 25–61
Roggen
Fungizid1 l/haBBCH 25–69
Triticale
Fungizid1 l/haBBCH 25–61
Triticale
Fungizid1 l/haBBCH 25–69
Raps
Fungizid1 l/ha
Mais
Fungizid1 l/haBBCH 33–69
Häufige Fragen
- Welche Wirkstoffe enthält SYMPARA?
- SYMPARA enthält Prothioconazol, Tebuconazol.
- In welchen Kulturen ist SYMPARA zugelassen?
- SYMPARA ist u. a. zugelassen in: Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Raps, Mais. Maßgeblich ist die Gebrauchsanleitung des Mittels.
- Ist SYMPARA noch zugelassen?
- SYMPARA ist nach dem BVL-Verzeichnis zugelassen bis 14.08.2026.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit; maßgeblich sind die Zulassung und die Gebrauchsanleitung des Mittels.