← Verzeichnis034078-00
CATO
Zugelassen bis 14.08.2029
Zugelassene Anwendungen10
Mais
Herbizid50 g/haBBCH 12–16
Mais
Herbizid30 g/haBBCH 12–16
Kartoffel
Herbizid50 g/haBBCH 12–16
Kartoffel
Herbizid30 g/haBBCH 12–16
Zuckermais
Herbizid50 g/haBBCH 10–16
Zuckermais
Herbizid30 g/haBBCH 10–16
Spitzwegerich
Herbizid30 g/haBBCH 10–14Wartezeit 35 Tg. (PLALA)
Miscanthus
Herbizid40 g/haBBCH 12–14
Baumschulgehölzpflanzen
Herbizid50 g/ha
Zierkoniferen
Herbizid50 g/ha
Häufige Fragen
- Welche Wirkstoffe enthält CATO?
- CATO enthält Rimsulfuron.
- In welchen Kulturen ist CATO zugelassen?
- CATO ist u. a. zugelassen in: Mais, Kartoffel, Zuckermais, Spitzwegerich, Miscanthus, Baumschulgehölzpflanzen, Zierkoniferen. Maßgeblich ist die Gebrauchsanleitung des Mittels.
- Wie lange ist die Wartezeit von CATO?
- Die Wartezeit von CATO beträgt 35 Tage (je nach Kultur und Anwendung).
- Ist CATO noch zugelassen?
- CATO ist nach dem BVL-Verzeichnis zugelassen bis 14.08.2029.
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit; maßgeblich sind die Zulassung und die Gebrauchsanleitung des Mittels.