Troller

Zugelassen bis 30.12.2031

Zugelassene Anwendungen4

  • Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale

    Herbizid0,1 l/haBBCH 13–29

  • Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale

    Herbizid0,125 l/haBBCH 30–39Wartezeit 60 Tg. (Winterweizen)Wartezeit 60 Tg. (Wintergerste)

  • Sommerweichweizen, Sommerhafer, Sommergerste

    Herbizid0,1 l/haBBCH 13–29

  • Winterweichweizen, Wintergerste, Wintertriticale, Winterroggen

    Herbizid0,075 l/haBBCH 13–29

Häufige Fragen

Welche Wirkstoffe enthält Troller?
Troller enthält Florasulam.
In welchen Kulturen ist Troller zugelassen?
Troller ist u. a. zugelassen in: Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Sommerweichweizen, Sommerhafer, Sommergerste. Maßgeblich ist die Gebrauchsanleitung des Mittels.
Wie lange ist die Wartezeit von Troller?
Die Wartezeit von Troller beträgt 60 Tage (je nach Kultur und Anwendung).
Ist Troller noch zugelassen?
Troller ist nach dem BVL-Verzeichnis zugelassen bis 30.12.2031.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0. Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit; maßgeblich sind die Zulassung und die Gebrauchsanleitung des Mittels.