Düngung · DüV
Düngung & DüV in Nordrhein-Westfalen
Stand: Juni 2026
Wer in Nordrhein-Westfalen düngt, richtet sich nach der bundesweiten Düngeverordnung — doch ein Teil der Vorgaben ist Landesrecht. Was hier konkret gilt: vom Stickstoff-Bedarf über die Untersuchungsmethode bis zu Sperrfristen und roten Gebieten.
Maßgeblich ist das Belegenheitsprinzip: Für jeden Schlag gelten die Regeln des Bundeslands, in dem die Fläche liegt — nicht die des Betriebssitzes. Ein Betrieb mit Flächen in Nordrhein-Westfalen und einem Nachbarland rechnet je Schlag nach dem jeweiligen Land.
Stickstoff-Bedarf: bundeseinheitlich
Die N-Bedarfswerte stehen in Anlage 4 der Düngeverordnung und gelten in Nordrhein-Westfalen wie im gesamten Bundesgebiet. Aus Bedarfswert, Ertragsniveau, Nmin, Vorfrucht und organischer Düngung ergibt sich der Stickstoff-Düngebedarf je Schlag — er muss vor der ersten Düngung der Kultur vorliegen und begrenzt die Düngung nach oben.
Grundnährstoffe: CAL-Methode
Bei Phosphat, Kali und Magnesium wird es landesspezifisch. In Nordrhein-Westfalen werden die Bodengehalte nach der Calcium-Acetat-Lactat (CAL) bewertet; zuständig ist LWK Nordrhein-Westfalen. Dieselbe Bodenprobe ergibt nach CAL andere Klassengrenzen als nach DL — die Methode steht auf dem Laborbericht und entscheidet, welche Gehaltsklasse (A–E) ein Schlag bekommt.
Sperrfristen
Die Düngeverordnung verbietet das Düngen in bestimmten Zeiträumen. Für Stickstoff beginnt die Sperrfrist auf Ackerland mit dem Abschluss der Ernte der letzten Hauptfrucht und läuft bis zum 31. Januar; auf Grünland gilt sie vom 1. November bis 31. Januar, für Festmist und Kompost vom 1. Dezember bis 15. Januar. In roten Gebieten beginnen die Fristen nach Landesrecht früher.
Rote Gebiete in Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen weist nitratbelastete rote Gebiete nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung (AVV GeA) aus. Liegt ein Schlag in der roten Kulisse, musst du über die roten Flächen zusammen rund 20 % weniger Stickstoff ausbringen, als der Düngebedarf erlaubt — dazu kommen längere Sperrfristen. Ob ein Schlag betroffen ist, zeigen die amtlichen Karten des Landes anhand der Lage der Fläche.
Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorgaben und Gebietskulissen in Nordrhein-Westfalen.